Aktualisierte Pressemitteilung des Frauenverbandes Courage e.V.
Am Freitag, dem 17.01.2020, wird vor dem Finanzgericht Düsseldorf die Klage des Frauenverbands Courage gegen das Finanzamt Wuppertal zum Steuerbescheid der Jahre 2010-2011 verhandelt. Nach sieben Jahren beharrlicher Öffentlichkeitsarbeit und juristischer Auseinandersetzung geht der Kampf um die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit in eine neue Runde.
Zur Erinnerung: 2012 wurde uns über das Kleingedruckte im Steuerbescheid die Gemeinnützigkeit aberkannt – eine krasse Diskreditierung unseres seit über zwei Jahrzehnten aktiven überparteilichen Frauenverbandes. Das Finanzamt hält an seiner 2016 vom Finanzgericht aufgehobenen Ablehnung unseres Widerspruchs dagegen fest und beruft sich bis heute auf den umstrittenen „Verfassungsschutzparagraphen“ der Abgabenordnung und auf die Unterstellung des „Verfassungsschutzes“, wir würden „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ unterstützen. Abgeleitet wird das aus der Tatsache, dass ein Teil unserer Mitgliedsfrauen auch in der MLPD aktiv ist und wir zur Erreichung unserer programmatischen Ziele bei Demonstrationen, Veranstaltungen und in Bündnissen, wie mit vielen anderen, auch mit der MLPD zusammenarbeiten.
Seit 2012 kämpfen wir beharrlich in unserer Öffentlichkeitsarbeit und juristisch.
Nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 7.8.2018 mussten Lügen, wie wir seien eine „Vorfeldorganisation“ oder ein „U-Boot“ der MLPD, aus dem Verfassungsschutzbericht 2013 für NRW gestrichen werden. In den Berichten fast aller Bundesländer für 2018 wird Courage nicht mehr aufgeführt. Das werten wir als großen Erfolg.
Nun zieht das Finanzamt Wuppertal in seinem Schriftsatz vom 20.11.19 den bayrischen Verfassungsschutzbericht heran. Dieser verbreitet weiterhin Courage sei ein Instrument der MLPD zur Beeinflussung von Frauen. Weiter stützt es sich auf „Auskünfte“ des Verfassungsschutzes NRW vom 15.11.2019. Da wird die längst widerlegte Behauptung aufgewärmt, Courage sei Mitglied der ICOR (International Coordination of Revolutionary Parties and Organisations). Mal abgesehen davon, dass wir in der Mitgliederliste auf der Webseite der ICOR nicht zu finden sind, würde eine solche Mitgliedschaft unserer Überparteilichkeit widersprechen. Unsere Überparteilichkeit lässt es auch nicht zu, dass wir, wie behauptet, als Verband zu Bundestags- oder Landtagswahlen auf der „Internationalistischen Liste/MLPD“ oder irgendeiner anderen Parteienliste kandidieren oder diese unterstützen. Davon zu unterscheiden ist unsere Mitarbeit im überparteilichen „Internationalistischen Bündnis“ gegen die zunehmende Rechtsentwicklung von Regierungen und Parteien. Aus gutem Grund stehen weltweit Frauen mit vorne dran, wenn es gegen rechte Regierungen, ultrareaktionäre und faschistische Kräfte oder den Abbau demokratischer Rechte geht. Denn sie wollen keine frauenfeindliche Politik und kein Rollback, das schon erkämpfte Frauenrechte in Frage stellt. Entsprechend der geschichtlichen Lehre „Wehret den Anfängen“ Verantwortung dafür übernehmen, in welche Richtung sich die Gesellschaft entwickelt, ist Teil unseres Einsatzes für Gleichberechtigung und Emanzipation.
Überparteilichkeit von „Religion bis Revolution“ ein wertvoller Trumpf!
„Dass wir für unsere überparteiliche Zusammensetzung und Bündnisarbeit in der Bandbreite von „Religion bis Revolution“ über die Finanzschiene und durch Schädigung unseres Ansehens abgestraft werden, ist nicht hinnehmbar. Diesen Trumpf lassen wir uns nicht nehmen. Denn die Rechte, die wir heute haben, die realen Fortschritte, die wir erreicht haben und die doch längst nicht ausreichen, wurden uns nicht geschenkt. Ob am Internationalen Frauentag, ob gegen zunehmende Gewalt gegen Frauen, die Angriffe auf die Errungenschaften der Frauen in Nordostsyrien, die Kriminalisierung von Schwanger-schaftsabbrüchen, die Frauenfeindlichkeit und den Rassismus rechter Parteien – wir brauchen eine Zusammenarbeit, die das in den Mittelpunkt stellt, was uns eint und die uns stark macht.“ so Bernadette Leidinger-Beierle, eine der Sprecherinnen des Bundesvorstands.
Es hat Methode, dass nach Courage und Attac nun auch Campact, dem Demokratischen Kulturzentrum (DemoZ) Ludwigsburg und dem Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Letztere sei laut bayrischem Verfassungsschutzbericht „linksextrem“. Dem DemoZ wirft das Finanzamt vor seine Bildungsarbeit nicht in „geistiger Offenheit“ zu betreiben. Denn es beziehe kapitalismuskritische Inhalte ein und schließe bestimmte Personengruppe aus. Gemeint ist der völlig berechtigte Ausschluss von bekannten Faschistischen und „Personen mit rassistischem oder sonstigem menschenfeindlichem Verhalten“. Antifaschismus und Kapitalismuskritik unterdrücken – so wird über die Finanzämter die Rechtsentwicklung vorangetrieben.
Umso wichtiger ist es, diese Disziplinierungspraxis von missliebigen Organisationen gemeinsam zu Fall zu bringen. Überwinden wir dazu Vorbehalte und arbeiten über weltanschauliche und politische Differenzen hinweg zusammen - selbstverständlich auf gleichberechtigter, antifaschistischer, antirassistischer Grundlage.
Kommt am Freitag, 17.01.2020, um 11.30 Uhr zur Verhandlung vor dem Finanzgericht
Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21,
Sitzungssaal 664 (6. Stock) des Arbeitsgerichts |
Her mit der Gemeinnützigkeit für den Frauenverband Courage!
Im Anschluss an die Verhandlung findet eine Kundgebung vor dem Gericht statt.
Weitere Auskünfte erteilt:
Bernadette Leidinger-Beierle, Tel: 069-444987, mobil: 015752619647
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