Ein wichtiger Erfolg: Der Prozess wird fortgesetzt.
Ein wichtiger Erfolg: der Prozess wird fortgesetzt
am 12. Februar Landgericht Essen um 9:15 Uhr
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In einer Pressemitteilung der Anwälte von Seda vom 3. Februar heisst es:
Im Prozess vor dem Landgericht Essen gegen Faruk P. wegen Stalkings und der versuchten Tötung von „Seda“, einer 32-jährigen Frau aus Gelsenkirchen, berichtete heute zunächst die Gerichtsmedizinerin. Es wurde zirka 25 x auf den ganzen Körper von „Seda“ mit „hoher Intensität“ eingestochen. Ohne sofortige ärztliche Behandlung wäre sie zweifellos gestorben.
Im Mittelpunkt standen heute die Anträge der Anwälte der Nebenklägerin, Rechtsanwälte Frank Jasenski und Peter Weispfenning.
Rechtsanwalt Frank Jasenski regte dringend an, dass das Gericht dem Angeklagten einen „rechtlichen Hinweis“ gibt, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und nicht nur wegen Totschlags in Betracht kommt. Er wies darauf hin, dass insbesondere das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe anzunehmen ist. „Diese Motivation, die dem Messerangriff vom 22.06.2019 zugrunde liegt, entspricht einem Frauenbild des Angeklagten, das Frauen degradiert oder, bei Zurückweisung, zum Objekt der eigenen Gekränktheit oder des Hasses. Die Vorstellung, eine Frau einzig und allein aus diesem Grunde schon zuvor zigfach mit dem Mord bedrohen zu dürfen und dies dann auch in die Tat umzusetzen, ist auf als unterster Stufe stehend anzusehen und erfüllt das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe...“
Rechtsanwalt Peter Weispfenning legte dar, dass die Rechtsprechung auch die in Deutschland seit dem 12.02.2018 gültige „Istanbul-Konvention“ zum Schutz der Frauenrechte beachten muss, wonach die Rechtsprechung Besitzansprüche an Frauen als strafverschärfend berücksichtigen soll.
Das Gericht kam dieser Anregung „auf dem jetzigen Stand“ nicht nach, da es bislang davon ausgeht, dass der Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist.
In einem ausführlichen Antrag ging Rechtsanwalt Peter Weispfenning darauf ein, dass aber ein neues psychiatrischen Gutachten des Angeklagten notwendig ist.
(…)
Über diesen Antrag und zwei weitere Beweisanträge muss das Landgericht noch entscheiden.
Die Verhandlung wird fortgesetzt am kommenden Mittwoch, 12.02.2020, 09:15 Uhr. Vorsorglich wurden auch bereits zwei weitere Termin vereinbart.
Unsere Kanzlei sieht es im Sinne des Opferschutzes als wichtig an, dass der Prozess fortgesetzt wird und nicht auf einer fragwürdigen Grundlage zu einem vordergründigen Ende gebracht wurde.
Vollständige Pressemitteilung
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