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Rente für Mütter/für Erziehungszeit PDF Drucken E-Mail
Offener Brief an die Bundesarbeits- und Sozialministerin von der Leyen
Betreff: Rente für Mütter/für Erziehungszeit

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
als kleine Rentnerin, die alleine und mit sehr wenig Geld 4 Kinder groß gezogen hat, bin ich auf ergänzende Grundsicherung angewiesen, da die Rente zum Leben nicht ausreicht. Die Erziehungszeiten für meine Kinder wurden nur teilweise angerechnet – für 4 Kinder nur 10 Jahre! Mein Exmann hat nie Unterhalt bezahlt, vom Sozialamt habe ich Geld bekommen, bis die älteren Kinder mit 16 und 15 Jahren ihre Ausbildung begonnen haben. So musste ich dann 10 Jahre lang trotz meiner Körperbehinderung schwer körperlich arbeiten für wenig Lohn. Nachdem der Betrieb wegen der Krise in der Textilindustrie in Konkurs ging, war ich aus Altersgründen und wegen meiner Behinderung bis zum Rentenalter arbeitslos. Im Ergebnis bekomme ich mit 78 Jahren jetzt eine Rente von 350 €, mit der Grundsicherung aufgestockt muss ich meinen Lebensunterhalt nach einem arbeitsreichen Leben mit weniger als 500 € bestreiten.
Sie können sich sicherlich vorstellen, wie sehr ich mich gefreut habe, zu lesen, dass Sie als Sozialministerin bald alle Niedrig-Renten auf monatlich 850 € aufstocken wollen. Bei genauem Hinsehen stellt sich jetzt heraus, dass ich dazu hätte 45 Jahre in der Rentenversicherung versichert und mindestens 35 Jahre Beitrag gezahlt haben müsste. Wie soll dies möglich sein, wenn frau 4 Kinder alleine großziehen muss? Nach Berechnung der Deutschen Rentenversicherung kämen von den heute 500 000 Rentnern in der Grundsicherung – darunter die Mehrheit Frauen – nur 29 % in den Genuss dieser Aufstockung. Frauen wie ich mit so genannten „Fehlzeiten“ (womit die Kindererziehungszeiten gemeint sind) sind somit ausgeschlossen von der Aufstockung. Das bedeutet nichts anderes als dass Frauen dafür bestraft werden, dass sie die gesellschaftlich notwendige Erziehung von Kindern – den Arbeitskräften von morgen – auf sich genommen haben.
Ich möchte Sie auffordern, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und Ihre Pläne zu überarbeiten, damit alle betroffenen Rentner/innen in den Genuss der notwendigen Aufstockung der Rente auf 850 € kommen. Zusätzlich müssen Kindererziehungszeiten voll auf die Rente angerechnet werden. Auch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 10 € kann Niedrig-Renten verhindern. Ebenso wichtig wäre es, die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre rückgängig zu machen, die im Endeffekt eine Rentenkürzung bedeutet, da immer mehr Beschäftigte – v.a. Frauen – vorzeitig in Rente gehen. Nur mit diesen Maßnahmen ließe sich Altersarmut insbesondere von Frauen vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Kamann aus Sindelfingen
 

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