Mehr über Courage...
Courage - der Name soll Programm sein und das besondere Profil des Verbandes kennzeichnen: überparteilich und international, solidarisch und demokratisch – ein Zusammenschluss von Frauen jeden Alters und jeder Tätigkeit. Weiterlesen
|
„Verfassungsschutz darf nicht über Gemeinnützigkeit entscheiden!“ |
|
|
|
Der Frauenverband Courage ruft auf zur Teilnahme an der Protestaktion
„Verfassungsschutz darf nicht über Gemeinnützigkeit entscheiden!“
am Mittwoch, 26. September, 13.30 Uhr (bis ca. 14.15 Uhr)
vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Bundestag),
Adele-Schreiber-Krieger-Str., Berlin-Mitte
Der Ende Mai beschlossenen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sieht vor, allen
Organisationen die Gemeinnützigkeit nicht „widerlegbar“ also zwingend abzuerkennen, die
in einem der Verfassungsschutzberichte des Bundes oder der Länder als „extremistisch“
erwähnt werden und ist damit eine weitere Verschärfung des Jahressteuergesetzes von
2009 (§ 51 Abs. 3 AO), als die Regierung die Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit der
Verpflichtung der Vereine auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung verknüpft hatte.
Das ist die zutiefst undemokratische Antwort darauf, dass sich immer mehr Menschen mit
den Folgen der Weltwirtschafts- und anderen Krisen, mit Massenentlassungen wie bei
Schlecker oder mit der verheerenden Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen der
Menschheit wie bei der Atomkatastrophe in Japan nicht abfinden wollen, dass die Zeit reif
ist, sich zusammenschließen für bessere Zukunftsperspektiven und gesellschaftliche
Alternativen zu diesem Profitsystem!
Der Gesetzentwurf soll vor allem demokratische, gesellschaftskritische, antifaschistische
und überparteiliche Organisationen/Vereine und solche mit einem revolutionären Anspruch
treffen und diejenigen, die sich nicht der Staatsdoktrin des Antikommunismus beugen. Mit
der Aberkennung der Gemeinnützigkeit wird diesen Vereinen erpresserisch die finanzielle
Grundlage entzogen und ihre Existenz bedroht. (So fallen die mit der Gemeinnützigkeit
verbundene günstigere Besteuerung und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden für
Spender und Spenderinnen weg.)
Ausgerechnet der Verfassungsschutz soll über die Gemeinnützigkeit entscheiden?! Ein
Geheimdienst, der willkürlich Behauptungen und Diffamierungen in die Welt setzen darf,
keinerlei Beweispflicht unterliegt, Morde von Faschisten deckt und wichtige Beweis-Akten
einfach vernichtet. Das finden wir skandalös. Mehrere Gutachten, darunter eines vom
Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, haben festgestellt, dass die vom
Verfassungsschutz verwendete Bezeichnung ‚Extremismus‘ kein definierter Rechtsbegriff
ist. In einer Protesterklärung der Bundedelegiertenversammlung des Frauenverbands
Courage vom 3.6.12 heißt es:
„Für uns ist auch nicht akzeptabel, dass mit dem Begriff „Extremismus“ faschistische mit
linken oder kämpferischen Organisationen gleich gesetzt werden. Faschistischen
Organisationen steht allerdings keine Gemeinnützigkeit zu – sie gehören verboten!
Für uns ist “extremistisch“, dass auf diese Weise demokratische, fortschrittliche,
antifaschistische, gesellschaftskritische Vereine in ihrer Existenz bedroht und ins
gesellschaftliche Abseits gedrängt werden sollen wie z.B. der VVN (Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes), der 2011 die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde – wenn
auch nur vorübergehend aufgrund von öffentlichen Protesten.
Für uns ist “extremistisch“, dass Organisationen, wie auch unser Frauenverband
Courage e.V., der sich gegen Gewalt an Frauen, für gleiche Rechte und die Befreiung der
Frau engagiert, in verschiedenen Berichten des Verfassungsschutzes verunglimpft und
antikommunistischen Angriffen auf die Überparteilichkeit ausgesetzt werden.“
Von Anfang an war der Frauenverband Courage den Herrschenden ein Dorn im Auge und
wird vom Geheimdienst „Verfassungsschutz“ diffamiert:
• weil wir keine antikommunistische Ausgrenzung betreiben, sondern bei uns Frauen
der unterschiedlichsten (partei)-politischen und weltanschaulichen Richtungen „von
Religion bis Revolution“ gleichberechtigt zusammenarbeiten – auf der Grundlage
unseres Programms -, sich kennenlernen und voneinander lernen können, außer
Faschistinnen, Rassistinnen und religiös fundamentalistisch eingestellten Frauen,
• weil wir es wagen, die gesellschaftlichen Wurzeln der besonderen Ausbeutung und
Unterdrückung der Frauen aufzudecken und anzugreifen und auch über Alternative
jenseits des Kapitalismus nachdenken,
• weil wir an einem breiten Zusammenschluss der Frauenbewegung interessiert sind
und uns weder spalten noch vorschreiben lassen mit wem wir zusammenarbeiten,
wie bei den Aktionseinheiten zum Internationalen Frauentag oder dem Tag gegen
Gewalt an Frauen,
• weil selbständig, denkende und handelnde Frauen im reaktionären Weltbild der
sogenannten Verfassungsschützer nicht vorkommen dürfen.
Deshalb begrüßen und unterstützen wir den zunehmenden Widerstand gegen diese
Beschneidung von demokratischen Rechten und antikommunistischer Bevormundung. Wir
fordern gemeinsam mit über 160 Organisationen darunter „ROBIN WOOD“, der „Verein
Demokratischer Juristinnen und Juristen“, „pro Asyl“, „medico international“, zahlreiche
Frauenorganisationen in einem offenen Brief die komplette Streichung des umstrittenen
„Extremismus“-Paragraphen 51 Abs. 3 Abgabenordnung (http://kurzlink.de/Brief_MdBs,
http://kurzlink.de/Liste_Unterzeichner). Darüber hinaus rufen wir zur Beteiligung an einer
vom Arbeiterbildungszentrum e.V. ins Leben gerufenen Unterschriften- und Öffentlichkeitskampagne
auf (siehe http://www.arbeiterbildungszentrum.de/haende-weg-von-dergeplanten-
gesetzesaenderung-zur-regelung-der-gemeinnuetzigkeit).
Keine Demokratin und kein Demokrat
kann dieses Gesetzesvorhaben hinnehmen!
Brief als download
|
Weitere Artikel zum Thema
|
|