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Courage - der Name soll Programm sein und das besondere Profil des Verbandes kennzeichnen: überparteilich und international, solidarisch und demokratisch – ein Zusammenschluss von Frauen jeden Alters und jeder Tätigkeit.  Weiterlesen

Erklärung: Her mit der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage! PDF Drucken E-Mail

altDer Frauenverband Courage geht in die nächste Runde im Kampf gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit durch das Wuppertaler Finanzamt im Dezember 2012 und die Angriffe auf seine Überparteilichkeit durch den „Verfassungsschutz“.
Nach dem damals sofort eingereichten Widerspruch, einer ausführlichen Widerspruchsbegründung und verschiedenen Protestaktionen - zuletzt vor dem Landtag in Düsseldorf - hat das Finanzamt nun nach vielen Monaten unseren Widerspruch erst mit einem Brief und nach Anforderung mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid  geantwortet. Das Finanzamt lehnt unseren Widerspruch ab und will, dass wir ihn zurückziehen.
Damit werden die zahlreichen gesammelten Protestunterschriften und Solidaritätsbekundungen von den vielen Menschen die uns unterstützen und den anderen Organisationen einfach vom Tisch gefegt! Sie sind der Finanzbehörde keinen Satz wert.
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Nach fast einem Jahr Zeit und Absprachen mit dem Finanzministerium, sowie dem Verfassungsschutz ist die Begründung des Finanzamts weder argumentationsreicher noch schlüssiger geworden. Es beruft sich auf den 2008 unter Peer Steinbrück eingeführten sogenannten „Verfassungsschutzparagrafen“ der Abgabenordnung. „Die Regelung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO stellt eine abgestufte, von den allgemeinen Grundsätzen abweichende Verteilung der Feststellungslast dar. Liegen die übrigen Voraussetzungen vor, muss die Finanzverwaltung hinsichtlich dieses Teilaspektes keine eigenen Ermittlungen mehr anstellen. Wird eine Organisation im Verfassungsschutzbericht erwähnt, muss sie die Feststellungen des Verfassungsschutzberichts wiederlegen.„. (Brief des Finanzamts Wuppertal vom 25.9.13)

Im Klartext heißt das, weil wir im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden, spielen Programm, Satzung, Tätigkeit keine Rolle mehr. Die Entscheidungsgewalt über die Gemeinnützigkeit hat damit der Inlandsgeheimdienst. Dieser braucht nichts zu beweisen, geschweige denn seine Quellen offen legen. Stattdessen wird die Beweislast entgegen allen demokratischen Grundsätzen den Betroffenen zugeschoben. So heißt es in dem Brief:
“Die Ausführungen in Ihrer Einspruchsbegründung vom 25.03.2013 sind nicht geeignet, die Feststellungen des Verfassungsschutzes zu widerlegen, dass es sich bei ihrem Mandaten um eine Vorfeldorganisation der MLPD handelt; das Bestehen einer personellen und ideologischen Verflechtung wird nicht widerlegt.“

In unserer Widerspruchsbegründung haben wir sehr wohl die Methoden des Verfassungsschutzes aufgedeckt. Seine „Feststellungen“ sind nichts anderes als Unterstellungen, für die er Courage als Zitaten gekennzeichnete Aussagen andichten muss - selbstverständlich ohne Nennung einer Quelle.

Wir sind eine eigenständige, überparteiliche, finanziell unabhängigen Organisation mit demokratischen Strukturen – und das nicht nur formell. Wenn bei uns eine Frau mitarbeitet, dann nicht, weil sie ein bestimmtes Parteibuch in der Tasche hat oder auch keines, sondern weil sie auf der Grundlage unseres eigenen demokratisch beschlossenen Programms und unserer Satzung aktiv werden möchte. Wenn eine Frau bei uns Funktionen im Ortsvorstand oder Bundesvorstand ausübt, dann auf der Grundlage von demokratischen Wahlen, wie es in unserer Satzung festgelegt ist. In der Tat sind bei uns Marxisten-Leninistinnen nicht von der Mitarbeit ausgeschlossen, wie das in verschiedenen anderen Organisationen gehandhabt wird. Wir halten uns in dieser Frage an die Erkenntnis des großen deutschen Schriftsteller Thomas Mann: „Der Antikommunismus ist die Grundtorheit unserer Epoche.“. Und deshalb sollen wir Vorfeldorganisation der MLPD sein? Ist dann auch die Industriegewerkschaft Metall eine Vorfeldorganisation der SPD? Schließlich ist langjähriger Vorsitzender Huber SPD-Mitglied, ebenso wie viele Gewerkschaftsmitglieder. Oder ist „Terre des Femmes“ eine Vorfeldorganisation der Grünen ist, weil unter ihren Vorstandsfrauen führende Mitglieder der grünen Partei sind?

Unser Programm und unser Engagement beziehen sich auf die vollständige gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Emanzipation der Frau, auf ihre Befreiung von besonderer Unterdrückung und Ausbeutung. Es liegt in der Natur der Sache, dass  wir Berührungspunkte mit vielen gesellschaftlichen AkteurInnen, Organisationen und Parteien haben. Wir sind an vielen Orten geschätzte Bündnispartnerinnen und oft Initiatorinnen breiter Zusammenschlüsse. Dabei lassen wir uns nicht vorschreiben, mit wem wir zusammenarbeiten.

Was die Weltanschauung, die Ideologie angeht, sind bei uns Frauen in der Bandbreite von Religion bis Revolution organisiert, die sich mit gegenseitigem Respekt begegnen, sich austauschen, auseinandersetzen, voneinander lernen. Will man uns mit der angeblichen ideologischen Verflechtung mit der MLPD unterstellen, den Frauen den Marxismus-Leninismus quasi durch die Hintertür unter zu jubeln? Woran wird das denn festgemacht? Dass wir Frau genug sind, uns selbständig eine Meinung zu bilden? Dass wir die Worte Ausbeutung und Unterdrückung in den Mund nehmen? Das tut der neue Papst auch. Dass wir die vollständige Emanzipation und Gleichberechtigung der Frauen wollen und dies als gesellschaftliche Frage ansehen? Das tun nach einer Allensbach-Umfrage im Auftrag der Zeitschrift Emma Zweidrittel der Frauen in Deutschland. Sie meinen, dass es mit der Gleichberechtigung nicht weit her ist und dass Frauen organisiert für ihre Interessen eintreten müssen. Dass wir Natur und Gesellschaft als in Entwicklung und veränderbar ansehen? Dass wir überholte gesellschaftliche Strukturen in Frage stellen und für eine befreite Gesellschaft eintreten, in der die Menschen und ihre allseitigen Bedürfnisse genauso wie der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen tatsächlich im Mittelpunkt stehen? Dieses Anliegen teilen wir mit vielen Millionen Menschen auf dieser Welt.

Wir halten unseren Widerspruch aufrecht! Nicht unsere Gemeinnützigkeit gehört in Frage gestellt, sondern eine dubiose Behörde, wie der Verfassungsschutz, ebenso wie der § 51 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung. Beide gehören abgeschafft.
Wir werden unser Recht gerichtlich einklagen, unseren Protest verstärken und solange kämpfen, bis wir die Gemeinnützigkeit wieder zurückbekommen haben!


Uns geht es dabei nicht nur um Courage. Unser Fall zeigt deutlich: Mit Hilfe des „Verfassungsschutzparagrafen“ sollen gesellschafts- und regierungskritische, antimilitaristische und antifaschistische Vereine finanziell sanktioniert, eingeschüchtert und isoliert werden. Ein weiterer Grund nicht klein bei zu geben und ein Grund uns mit Solidarität und Protest zu unterstützen!

Für den Frauenverband Courage

Bernadette Leidinger-Beierle, Brigitte Gebauer

 

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