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Courage - der Name soll Programm sein und das besondere Profil des Verbandes kennzeichnen: überparteilich und international, solidarisch und demokratisch – ein Zusammenschluss von Frauen jeden Alters und jeder Tätigkeit.  Weiterlesen

Skandalöse Ermittlungen wegen “Landesverrats” gegen netzpolitik.org-Aktivisten PDF Drucken E-Mail
Erklärung des Frauenverbands Courage e.V.
Skandalöse Ermittlungen wegen “Landesverrats” gegen netzpolitik.org-Aktivisten
Der “Verfassungsschutz” ist ersatzlos abzuschaffen!

Der Präsident des sogenannten “Verfassungsschutzes” Hans-Georg Maaßen  stellte bereits am 13. Mai Anzeige gegen Unbekannt und nahm netzpolitik.org ins Visier. “Außerdem hatte seine Behörde die Blogger in einem Gutachten schwer belastet.”  (SZ, 6.8.15) Es ging um die Veröffentlichung von Unterlagen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das Bundesinnenministerium, oberster Dienstherr von Maaßen, musste nun zurückrudern. „Entgegen der bisherigen Darstellung war das Bundesinnenministerium (BMI) über Anzeige und Ermittlungen im Zusammenhang mit Netzpolitik.org in allen Phasen umfassend informiert. Ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière räumte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio ein, dass auch das umstrittene Gutachten aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an zwei Fachabteilungen im Ministerium weitergeleitet wurde.“ (Tagesschau, 6.8.25). Skandalös ist, dass sich der Bundes-innenminister nach dem Rauswurf eines “Bauernopfers” - dem immerhin amtierenden Chefankläger beim Bundesgerichtshof – auffallend offensiv hinter den eigentlichen Urheber der An¬zeige, den Verfassungsschutzpräsidenten stellt und vertritt “..., dass Herr Maaßen korrekt gehandelt hat.” (SZ 6.8.15)
In welcher Sache Herr Maaßen richtig gehandelt haben soll, tritt in der Presseberichterstattung fast vollständig in den Hintergrund. Herr Maaßen hat u.a. traurige Berühmtheit erlangt im Fall Murat Kurnaz. Seine Behörde hat im NSU-Prozess die heillose Verstrick-ung in unzählige Mordfälle bisher vertuscht. Und genau diese Behörde, die nichts beweisen muss, steckt hinter der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gegenüber dem Frauenverband Courage e.V. und der VVN-Bayern!

Was haben die Aktivisten von netzpolitik.org richtig gemacht?

Sie haben ans Licht der Öffentlichkeit gebracht, dass das Bundesamt für “Verfassungs-schutz” viel Geld in die Hand nimmt zum Ausbau einer “erweiterten Fachunterstützung Internet”. Das heißt Chats, twitter, facebook, e-mail und Internetkommunikation sollen noch umfassender als bisher bespitzelt werden. Man reibt sich verwundert die Augen.  Da gibt es eine weltweite Überwachung, die auch vor dem Merkel-Handy nicht halt macht. Diese Bespitzelung soll nun noch umfassender organisiert werden – und das zu veröffentlichen soll Landesverrat sein?
Wir vom Frauenverband Courage fordern die Bundesregierung und Frau Merkel auf, sich nicht hinter allgemeinen Aussagen zu verstecken, sondern unverzüglich zu handeln und den Verfassungsschutz aufzulösen!

Prozessergebnis gegen den Frauenverband Courage

Die Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen, den Frauenverband Courage e.V. end¬lich aus dem Verfassungsschutzbericht des Landes herauszunehmen, ist am 16.06.2015 vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen worden. Die Begründung ist genauso konstruiert wie der Fall „Landesverrat“.
Courage selbst sei nicht verfassungsfeindlich – so die Erkenntnis des Gerichts. Das ist für uns nichts Neues. Aber dass Courage seine Überparteilichkeit von “Religion bis Re-volution” verteidigt und sich weder von der MLPD noch von einer anderen linken Orga-nisation distanzieren oder gar Frauen ausschließen will, die ein dem „Verfassungs-schutz“ unliebsames Parteibuch in der Tasche haben, reicht dem Gericht für den Verdacht „verfassungsfeindlicher Bestrebungen“. Denn Courage unterstütze allein dadurch verfassungsfeindliche Personenzusammenschlüsse.
Superdünn das Beweis-Eis: 2013 hat eine Korrespondentin in einem Leserbrief an die Courage-Zeitung  zur Wahl der MLPD aufgerufen und in der gleichen Ausgabe der Zei-tung ihrer Freude Ausdruck verliehen, Oma geworden zu sein. Das oder auch Grußworte bei Veranstaltungen der MLPD werden zu einer direkten Unterstützung umgemünzt. Unerheblich für das Gericht ist, dass Courage - gerade wegen der Überparteilichkeit und um die Kräfte der Frauenbewegung in ihrer Vielfalt zu bündeln – mit zahlreichen Organisationen gemeinsam an breiten, überparteilichen Zusammenschlüssen arbeitet, die außer Faschistinnen niemanden ausschließen.
Wenn manche Frauen uns nicht kennen lernen können oder wollen oder Courage Räume verweigert werden, liegt das auch an der Wirkung der abschreckenden Äuße-rungen aus dem Verfassungsschutzbericht. Genau das ist gewollt. So wird in der 22-seitigen Klage-Abweisungsbegründung u.a. erläutert, der Frauenverband  Courage müsse zur Aufklärung der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen unbe¬dingt im Verfassungsschutzbericht NRW erwähnt werden. Wenn Courage selbst  keine Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen werden kann, warum muss man dann davor warnen? Es genügt, so schreiben sie weiter, der “bloße Verdacht” (S.16). Dass es  ledig¬lich um Anhaltspunkte gehe, sei auch “für den flüchtigen Leser” (S.17) erkennbar. Wir brauchen keine Unterscheidung in flüchtige und genaue Leserinnen – wir brauchen unsere Gemeinnützigkeit wieder und lassen uns unsere gelebte Demokratie nicht vom Verfassungsschutz absprechen! Deshalb haben wir gegen das Urteil unverzüglich Berufung eingelegt.
Nicht vor uns muss gewarnt werden, sondern vor einer Behörde und ihren Aktivitäten, die so offensichtlich mit neonazistischen Kreisen im Bunde steht, die an der umfassendsten Bespitzelung in der Geschichte der BRD arbeitet – und das alles im Namen der „streitbaren Demokratie“. Die Kriminalisierung derjenigen, die streitbar demokratische Rechte und Freiheiten verteidigen und ihrer Aufklärungspflicht nachkommen, wie der Journalisten von netzpolitik.org ist skandalös und nicht hinnehmbar.

In die lauter werdenden Proteste gegen den Abbau von demokratischen Rechten und Freiheiten, für die Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung reihen wir uns mit all unseren Mitgliedsgruppen und vollem Engagement ein!
Der Geheimdienst „Verfassungsschutz“ gehört aufgelöst!


Bundesvorstand Frauenverband Courage, 7.8.2015

Erklärung als pdf-Datei

 

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