„Nein heißt Nein“ – für einen Grundsatzwechsel im Sexualstrafrechts |
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In diesem Sinne machen eine Petition bei change.org und ein Offener Brief, unterschrieben von unzähligen Frauenorganisationen, an die Bundeskanzlerin Merkel und alle Mitglieder des Deutschen Bundestages unmissverständlich Druck auf die für dieses Jahr geplante Neufassung der Paragraphen177 und 179 des Strafgesetzbuchs. Diese beziehen sich auf die Straftatbestände der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen.
Das unterstützen wir unbedingt. Die Debatte um die Silvesternacht hat in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, was Frauenorganisationen schon lange als Skandal anprangern: Dass sich in Deutschland Frauen begrapschen und sexuell belästigen lassen müssen ohne, dass die Täter bestraft werden, dass unzählige Vergewaltigungsopfer gar nicht mehr zur Polizei gehen, weil einem Sexualtäter nichts passiert, wenn sich die Frau nicht nachweislich gewehrt hat. Es reicht ein deutliches „Nein“ nicht aus – auch nach dem jetzt vorgelegten Entwurf aus dem Justizministerium. Es bleibt immer noch so, dass der Maßstab nicht der Täter und die Tat ist, sondern das Opfer sein Verhalten begründen muss! Wenn aus Angst vor körperlicher Überlegenheit, Gewaltandrohung, Ausübung von psychischem Druck oder aus sonstigen Gründen keine Gegenwehr erfolgt, kann der Täter weiterhin frei gesprochen werden. Dies entspricht ganz der Haltung der Bundesregierung, die die 2011 vom Europarat verabschiedete und 2014 in Kraft getretene Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher und sexueller Gewalt gegen Frauen immer noch nicht ratifiziert hat. Artikel 36 der Konvention verlangt, dass die Staaten alle nicht-einvernehmlichem sexuellen Handlungen unter Strafe stellen sowie effektiv verfolgen müssen. Und zeigt wieder mal, dass bei Frau Merkel Frauenrechte noch nie gut aufgehoben waren!
Nicht zuletzt auf Grund der Proteste aus der Frauenbewegung zeichnen sich Erfolge ab: „Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses über drei Gesetzentwürfe zur Reform des Sexualstrafrechts hat sich eine breite Zustimmung zu einer Lösung gezeigt, die sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person generell unter Strafe stellt .“ (aus: hib - heute im bundestag Nr. 324, 2.6.16)
Wir von Courage fordern, dass das Sexualstrafrecht unbedingt verschärft gehört und Deutschland die Konvention von Istanbul ratifizieren muss. Wir meinen aber auch, dass Gesetze allein nicht ausreichen werden, um Gewalt gegen Frauen zu beseitigen. Sie entspringt gesellschaftlichen Ursachen und patriarchalen Denkmustern. Gewalt gegen Frauen wird zudem befeuert von einer Medienindustrie, die Frauen zu Lustobjekten degradiert. Dieselben Denkmuster und dieselbe Medienindustrie fördern auch, dass sich junge Frauen und Mädchen über ihr Aussehen definieren und sich in ihrem Selbstbewusstsein beeinträchtigen lassen. Übergroße Mehrheiten von Frauen und jungen Mädchen unterwerfen sich nicht mehr so einfach, das ist klar. Doch individuell wird sich das nicht lösen lassen. Frauen brauchen die gegenseitige Beratung und Unterstützung, die Klarheit und den Zusammenhalt. Auch in dieser Frage. Gesetze sind nützlich, unsere Rechte zu erweitern, aber durchsetzen müssen wir sie gemeinsam! Dazu brauchen wir selbstbewusste Frauen und Mädchen und eine starke Organisiertheit.
Ein weiterer Grund, jetzt Courage-Frau zu werden.
Bundesvorstand Courage
Juni 2016
Text als pdf-Datei
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