NPD-Verbotsverfahren: Wir halten an der Forderung nach dem Verbot aller faschistischen Organisation fest! |
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Die zweite Chance ist verpasst, mit der NPD eine offen rassistische und den Faschismus verherrlichende Partei endgültig zu verbieten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in seinem Urteil vom 17.1. zwar ausdrücklich die „Wesensverwandtschaft zur NSDAP, was aber aufgrund der „Wirkkraft“ der Partei ein Verbot nicht rechtfertige.
Das verhöhnt die seit 1990 laut Amadeu-Antonio-Stiftung zu beklagenden 178 Todesopfer durch faschistische Anschläge. Das rechtfertigt für ca. 350 Mandatsträger in den Kommunen, weiter rassistisches und faschistisches Gedankengut zu verbreiten - mit finanziellen Mitteln aus den Staatskassen. Viele NPD-Mitglieder sind im Vorfeld des Verbotsverfahrens in die AfD eingetreten, weil sie mit offen faschistischem Gedankengut bei der Mehrheit der Bevölkerung sowieso nicht landen können. Da hätte das Bundesverfassungsgericht ein Zeichen setzen müssen.
Wir als Frauenverband werden uns weiter dafür einsetzen, dass alle faschistischen Organisationen verboten werden, wir beteiligten uns an antifaschistischen Aktivitäten nach unseren Möglichkeiten. Rassismus und Faschismus ist für die Frauenbewegung eine rote Linie!
Dass dieser Protest zunehmend kriminalisiert wird, kritisiert die Internationale Liga für Menschenrechte e.V. (ILMR) in ihrer Presseerklärung: „Zu kritisieren ist darüber hinaus, dass die Ermittlungsbehörden den demokratischen Protest gegen Neonazis zunehmend kriminalisieren. Demonstrationen und Sitzblockaden gegen rechte Aufmärsche sind keine Straftaten, sie sind notwendige Protestformen gegen menschenverachtende Stimmungsmache und gewaltbereite rassistische Gruppierungen.“
Am 8.März, dem Internationalen Frauentag, werden wir in vielfältigen Aktionen quer durch die Republik auch zu diesem Thema aktiv.
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