antalya escort
Home Aktuelles Keine Abschiebungen von Flüchtlingen! Für das Recht auf Familiennachzug!

Mehr über Courage...

Courage - der Name soll Programm sein und das besondere Profil des Verbandes kennzeichnen: überparteilich und international, solidarisch und demokratisch – ein Zusammenschluss von Frauen jeden Alters und jeder Tätigkeit.  Weiterlesen

Keine Abschiebungen von Flüchtlingen! Für das Recht auf Familiennachzug! PDF Drucken E-Mail
Aus aktuellem Anlass:

Die Proteste gegen die Abschiebung vor allem afghanischer Flüchtlinge reißen nicht ab. Flüchtlingshelferinnen sind stinksauer und protestieren zu Hunderten. Junge Menschen, die Tausende von Kilometer bewältigten, um endlich sicher zu sein vor Verfolgung, sollen ins Flugzeug gesetzt werden, weil ihre Herkunftsländer sicher seien. Viele Eltern wissen gar nicht, was mit ihren Kindern passiert ist. In der Arbeit mit Flüchtlingen haben viele Courage-Gruppen auch mit Rechtsfragen zu tun, besonders was den Familiennachzug betrifft. Wir beobachteten, dass viele Geflüchtete nur noch kurzen Aufenthaltsstatus bekommen – und damit der Familiennachzug verwehrt ist.
Wir sprachen mit einem Rechtsanwalt, der sich für Geflüchtete einsetzt.


Kannst du kurz die Regelungen umreißen, die aktuell gelten für den Familiennachzug?
Für Menschen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden d. h. alle, die als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz anerkannt wurden oder den sog. Flüchtlingsstatus erhalten haben, besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Familiennachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern. Ebenso besteht ein Rechtsanspruch für Eltern minderjähriger Flüchtlinge. Diese Personen erhalten ein Visum und können damit nach Deutschland einreisen. Das Visum darf, wenn es innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus beantragt wird, nicht von weiteren Voraussetzungen, insbesondere Arbeitseinkommen des hier lebenden anerkannten Flüchtlings abhängig gemacht werden.
Für die Ehepartner und Kinder sog. subsidiär Schutzberechtigter (dazu gehören etwa Bürgerkriegsflüchtlinge, die durch die Gefahrensituation in ihrem Heimatland betroffen sind, ohne als individuell politisch verfolgt zu gelten), bestand bis März 2016 ebenfalls ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug, ebenso für die Eltern Minderjähriger mit subsidiärem Schutzstatus. Dieser  wurde durch das sog. „Asylpaket II“ zunächst bis Mitte März 2018 aufgehoben. Es ist durchaus möglich, dass dieser Zeitraum noch einmal verlängert wird.
Von dieser Gesetzesverschärfung sind aktuell besonders die Familien syrischer Flüchtlinge betroffen, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) etwa zeitgleich mit  ihrem Inkrafttreten dazu übergegangen ist, Syrern zumeist nur noch den subsidiären Schutzstatus zuzusprechen. Das hat zur Folge, dass ein Familiennachzug über das Visumsverfahren nicht mehr möglich ist und war von der Bundesregierung auch so beabsichtigt. Gleichzeitig wurden die bisherigen Fluchtwege (etwa die Balkan-Route) abgeschottet. Viele sitzen dadurch immer noch in Lagern wie in Lesbos/Griechenland fest. Die Angehörigen, die oft schon viele Monate bis jahrelang in Nachbarländern Syriens, teils auch noch in Syrien selbst warten, sind dadurch gezwungen, sich selbst auf den lebensgefährlichen Fluchtweg zu machen, um ihre Eltern/Ehepartner wiederzusehen.

Die Bundesregierung missachtet ihre eigenen Gesetze, im Grundgesetz wird der besondere Schutz für die Familien betont. Was denkst du dazu?
Die Betonung des Schutzes von Ehe und Familie, die ja Verfassungsrang hat (Art. 6 Grundgesetz) durch die Bundesregierung ist aus meiner Sicht eine unerträgliche Heuchelei, wenn man sich die gewollten Auswirkungen ihrer Flüchtlingspolitik, insbesondere der genannten Gesetzesverschärfungen, ansieht. Familien werden dadurch auseinandergerissen, in vielen Fällen schon seit Jahren. Besonders empörend ist der sog. Flüchtlings-Deal mit dem faschistischen türkischen Erdogan-Regime, der von der Bundesregierung maßgeblich initiiert wurde. Dieser verfolgt allein den Zweck, die Flüchtlingsströme von der EU fernzuhalten, ohne irgend etwas an den Fluchtursachen zu ändern. Im Gegenteil: Staaten wie die Türkei sind Teil des Problems, nicht der Lösung!

Welche Tipps hast du für uns als Frauenverband für den Kampf gegen die Unmenschlichkeit an den Asylgesetzen?
Die Auswirkungen der verschärften Asylgesetze betreffen besonders Frauen und Kinder, sie stellen inzwischen weltweit die Mehrheit unter den Flüchtlingen dar. Daher meine ich, dass der Kampf gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik der Bundesregierung eine wichtige Aufgabe für Courage ist. Meines Erachtens müssen diese Regierung und ihre Gesetze vor allem politisch angegriffen werden; daneben ist natürlich für die Betroffenen eine kundige juristische Beratung und Vertretung sowie die praktische Solidarität bei Auseinandersetzungen mit Behörden und im Kampf um ihre Flüchtlingsanerkennung notwendig. Bei allem finde ich es wichtig, dass die Betroffenen selbst aktiv werden, und den Schritt machen, organisiert für ihre Rechte kämpfen.

Vielen Dank für diese wichtigen Informationen.
Im Aktiv-Werden wollen wir die Flüchtlinge unbedingt stärken! Wir werden in der Mitglieder-Werbekampagne besonders auf geflüchtete Frauen und Mädchen zugehen und sie bei Courage organisieren. Du hast Recht, dabei sind wir auch auf kompetente Beratung durch Anwälte angewiesen.

Courage München/Herne



 
Frauenverband Courage