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Courage - der Name soll Programm sein und das besondere Profil des Verbandes kennzeichnen: überparteilich und international, solidarisch und demokratisch – ein Zusammenschluss von Frauen jeden Alters und jeder Tätigkeit.  Weiterlesen

Für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch! PDF Drucken E-Mail

Gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen und Initiativen unterstützen wir vom Frauenverband Courage den Appell und die Kampagne für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch! Wir setzten uns dafür ein, den 28. September auch in Europa zu einem internationalen Aktionstag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu machen. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nach §218 StGB rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen (bis zur 12.Woche und nach vorherigem dokumentierten Beratungsgespräch, nach kriminologischer oder medizinischer Indikation) straffrei. Ds heißt die Forderung der Frauenbewegung „Weg mit dem §218“ ist immer noch aktuell.
Die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs bei medizinischer oder kriminologischer Indikation werden von den Krankenkassen übernommen. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung (§ 218a, Abs. 1 StGB) vornehmen lassen, tragen die Kosten für den Abbruch selber. Die Kosten betragen beim operativen bzw. medikamentösen Abbruch in der Regel zwischen 300 und 400 Euro. Verfügen Frauen über kein oder nur ein geringes Einkommen, haben sie Anspruch auf die Übernahme der Kosten nach dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen.

Hier der Appell:
Wir erklären uns nach den Kämpfen spanischer Aktivist*innen 2014 und polnischer zur Aktivist*innen 2016 solidarisch mit allen europäischen Frauen* und fordern, dass Frauen*rechte, sexuelle und reproduktive Rechte, das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch und gesundheitliche sowie medizinische Versorgung in allen europäischen Ländern ernst genommen und als Voraussetzung für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben in ganz Europa anerkannt werden.
Momentan liegt die Verantwortung für die Entkriminalisierung und den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bei den jeweiligen Regierungen der Mitgliedsländer der Europäischen Union.
So sind Schwangerschaftsabbrüche auf Malta ganz verboten und es gibt nur einen sehr eingeschränkten Zugang in Irland, Ungarn und Polen. Das Recht auf und der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist in vielen weiteren Ländern Restriktionen unterworfen: In Italien durch die Gewissensentscheidung von Ärzt*innen (Italien), durch fehlende notwendige medizinische Einrichtungen (Griechenland und Bayern), durch die Entlassungen von medizinischem Personal und das Schließen von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche praktizierten(Frankreich) und in allen Ländern durch das Erstarken reaktionärer, konservativer und rückwärts gerichteter Bewegungen und Parteien.
Wir machen noch einmal deutlich:
  • Es gibt ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und damit auf den Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch;
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine persönlich Entscheidung – mein Bauch gehört mir, ich entscheide selbst über mein Leben;
  • Es müssen finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, damit der Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und Familienplanungszentren überall gewährleistet ist;
  • Es muss Aufklärungskampagnen für alle Zielgruppen geben;
  • Durch Sexualaufklärung und Sexualpädagogik sollen Menschen ermächtigt werden, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen;
  • Das Wissen und Übungen zur Durchführung sowie die Begleitung von Schwangerschaftsabbrüchen müssen in die medizinische und gynäkologische Ausbildung integriert werden;
  • Es darf kein rechtlich legitimiertes Weigerungsrecht (bspw. aus Gewissensgründen) für medizinisches Fachpersonal mehr geben;
  • Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen auf eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Fristen für einen Schwangerschaftsabbruch hinarbeiten, die sich an den fortschrittlichsten Ländern orientiert; in allen Ländern muss der Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert werden.
Wir rufen dazu auf, am 28. September, dem internationalen Aktionstag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, in ganz Europa eine einheitliche Politik hin zur Umsetzung und Stärkung von Frauen*rechten zu fordern!

Website der Kampagne und Appell in mehreren Sprachen:
http://avortementeurope.org/in-english-abortion-women-decided-for-the-right-to-abortion-throughout-europe

Wie könnt ihr die Forderungen unterstützen:
  • Unterschreibt die Petition!
  • Macht die Forderungen zu einem Thema – auch beim Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November.
Weiteres zur Kampagen unter http://avortementeurope.org



 
Frauenverband Courage