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Courage - der Name soll Programm sein und das besondere Profil des Verbandes kennzeichnen: überparteilich und international, solidarisch und demokratisch – ein Zusammenschluss von Frauen jeden Alters und jeder Tätigkeit.  Weiterlesen

Empörende Einigung der GroKo - Courage bleibt dabei: § 219 muss ersatzlos gestrichen werden! PDF Drucken E-Mail

Der § 219a verbietet Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Danach sind auch  Ärztinnen und Ärzte mit Strafen bedroht, die in ihrem Leistungskatalog Schwangerschaftsunterbrechung aufführen bzw. darüber informieren. Sogenannte „Lebensschützer“ klagen quer durch die Republik seit Jahren Ärzt*innen an. Kristina Hänel wurde zu einer hohen Geldstrafe verurteilt und will durch alle Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen. Auch die Frauenärztin Nora Szász und ihre Kollegin Natascha Nicklaus aus Kassel stehen derzeit vor Gericht. Die drei Frauen wehren sich und gehen an die Öffentlichkeit. Sie bekommen viel Solidarität. Die Frauenbewegung geht gegen diesen frauenverachtenden Paragrafen seit Monaten auf die Straße. Wer noch Hoffnungen in die SPD hatte, die eine Änderung des §219a versprochen hatte, wurde jetzt eines Besseren belehrt.

Die Regierungsparteien gaben am 12. Dezember das Ergebnis monatelanger Verhandlungen bekannt. Was raus kam, ist noch nicht einmal ein fauler Kompromiss, sondern ein Schlag ins Gesicht von Frauen und Ärzt*innen. Der §219a bleibt bestehen! Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, neue Vorsitzende und „Hoffnungsträgerin“ der CDU“,  hat ihre zutiefst reaktionäre und frauenfeindliche Position durchgesetzt. Und die SPD eine Chance vertan, gemeinsam mit Grünen, Linkspartei und sogar der FPD im Bundestag diesen Paragrafen zu Fall zu bringen. Ein Liebesdienst für die Machterhaltung, ein Bärendienst für uns Frauen. Das sorgt für Empörung bis in die eigenen Reihen von SPD und CDU.  Denn eine Abschaffung des §219a wäre möglich, wenn der Fraktionszwang aufgehoben würde.

"Wir sind empört, dass (…) Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden",
so die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel.
  • Weiterhin können Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden!
  • Weiterhin geraten Frauen an den Rand der Legalität, wenn sie in ernsthafter Not sind wegen einer ungewollten Schwangerschaft, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen.
  • Weiterhin wird uns Frauen verwehrt, selbstbestimmt und frei darüber zu entscheiden, was mit unserem Körper geschieht.
  • Weiterhin wird betroffenen Frauen das Recht auf freie medizinisch ausführlichen Informationen verweigert, die heutzutage auf ärztlichen Webseiten Standard sind. Sie sollen mit Listen der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) abgespeist werden.
  • Weiterhin werden Frauen entweder als leichtfertig und unmündig hingestellt. So wurde eine Studie über die „seelischen Folgen“ von Schwangerschaftsabbrüchen vereinbart, als müssten Frauen vor sich selbst geschützt werden.
Das Ganze ist ein einziges Zugeständnis an die selbsternannten reaktionären und Christlich-fundamentalistischen „Lebensschützer“ und Teil der Rechtsentwicklung der Regierung. Das werden wir ihr nicht verzeihen. Und wir werden nicht nachlassen in unserem Kampf um die vollständige Streichung der Paragrafen 218 und 219a, in unserer Solidarität mit den betroffenen Ärztinnen und Ärzten. Das Recht auf Selbstbestimmung über unseren Körper ist einer der ältesten Kampfabschnitte der Frauenbewegung. Da will die Frauenbewegung – weltweit – vorwärts und nicht zurück.


Nora Szász:
"Wir dürfen auch in Zukunft nicht schreiben, dass wir Schwangerschaftsabbrüche durchführen. … Die gehen davon aus, dass wir klein beigeben, die Information von unserer Website nehmen und schreiben: Wenden Sie sich an die BZgA. Aber wir wollen uns nicht reinreden lassen. Das ist unsere Berufsfreiheit.", so Nora Szász. Sie befürchtet, dass sich Kolle*innen aus Angst vor Repressalien nicht auf die zentralen Listen von Ärztekammer und BZgA setzen lassen. Sie selbst sei schon als "Mörderin und Kindstöterin" bezeichnet worden, das könne nicht jeder aushalten. (Quelle: Hessenschau vom 12.12.18)
 
Kristina Hänel:
„Wir haben schon im Dezember vergangenen Jahres solche Listen gefordert, um die untragbare Situation für die Frauen abzumildern. Auch da stünden dann Namen und Adressen. Aber die Leistungen sind ja sehr unterschiedlich. Viele Ärztinnen und Ärzte machen Abbrüche nur bis zur zehnten Woche nach Empfängnis, obwohl es bis zur zwölften erlaubt ist. Manche machen nur operative Eingriffe, andere medikamentöse. Das so differenziert darzustellen wird eine Liste, die ja gepflegt werden muss, nicht leisten können. Dass der Staat Verantwortung übernimmt und solche Listen zugänglich macht, ist überfällig. Aber es ersetzt nicht meine Informationspflicht als Ärztin.“
(Taz-Interview vom 14.12.18)
 



 
Frauenverband Courage