Die Bilder in der Tagesschau vom 31. Mai verschlugen mir den Atem: Bei einer Polizeiaktion in Nürnberg wurde versucht, einen Jugendlichen aus dem Unterricht herauszugreifen und nach Afghanistan abzuschieben. Das scheiterte am Widerstand der Freunde und Lehrer! Nach dem ersten Verdauen fiel mir ein: Meine ehemalige Kollegin Christa hatte einen afghanischen Jungen, Amir , in ihre Familie aufgenommen. Seine Anhörung beim BAMF war vor kurzem. Ich musste unbedingt wissen, wie es ihnen geht. Auf meine Mail am nächsten Tag erhielt ich sofort eine Antwort. Christa schreibt (leicht gekürzt):
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Bei schönstem Wetter organisierte der Frauenverband Courage ein bewusst in der Öffentlichkeit durchgeführtes Tribunal „Verfassungsschutz – auf die Anklagebank“ an dessen bundesweitem Hauptsitz in Köln. Direkt neben der Domplatte, einem für die Frauenbewegung inzwischen historischen Ort, brachten Zeugenaussagen zu fünf Anklagepunkten die ganze Bandbreite der Aktivitäten und Methoden der „lichtscheuen“ sogenannten „Verfassungsschützer“ ans Licht der Öffentlichkeit.
„Das ging zum Teil unter die Haut“, so eine Zuschauerin, „welche Machenschaften bis hin, man muss es so deutlich sagen, Verbrechen im Namen eines bis zur Unkenntlichkeit verbogenen Grundgesetzes durch diesen sogenannten „Verfassungsschutz“ passieren. Er schützt Faschisten, aber keineswegs die Mehrheit der Menschen in unserem Land.“
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Pressemitteilung/Aufruf Frauenverband Courage e.V. 26.04.2017
Der Frauenverband Courage ist am Samstag, 22.4., auf drei Demonstrationen gegen den AfD-Parteitag mit der Ankündigung des am 6.Mai geplanten Tribunals gegen den Verfassungsschutz in Köln auf großes Interesse gestoßen – ein Zeichen dafür, dass viele Menschen Bespitzelung, Diskreditierung bis hin zur Unterdrückung antifaschistischer, internationalistischer und revolutionärer Kräfte mit undemokratischen Methoden durch ihn satt haben.
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Frauen dieser Organisation gehören zu den Weltfrauen in Afrika. Weil sie kein Visum bekam konnte ihre Vertreterin nicht an der 2. Weltfrauenkonferenz der Basisfrauen teilnehmen
Lucie Akvouvi von Sitsope schrieb an die Solidaritäts- und Hilfsorganisation Solidarität International (SI): „Unser Wunsch ist es, mit Solidarität International und dem Frauenverband Courage eine kämpferische Zusammenarbeit zu etablieren, die uns gegenseitig nur stärken kann.“
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In diesem Jahr erlebten die Aktivitäten der kämpferischen Frauenbewegung zum Internationalen Frauentag weltweit einen unübersehbaren Aufschwung.
Selbstbewusst gingen Frauen (und auch Männer) rund um den Erdball auf die Straße für die längst überfällige Gleichberechtigung, die oft nur auf dem Papier steht. Gegen Sexismus und Gewalt, gegen Diskriminierung in den Medien, gegen frauenverachtende Politiker, die erkämpfte Erungenschaften der Frauenbewegung angreifen, gegen die geringere Bezahlung der weiblichen Arbeitskraft, gegen die Armut von älteren Frauen und Alleinerziehenden, gegen die Diskriminierung von Migrantinnen und Frauen auf der Flucht.
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Aus aktuellem Anlass:
Die Proteste gegen die Abschiebung vor allem afghanischer Flüchtlinge reißen nicht ab. Flüchtlingshelferinnen sind stinksauer und protestieren zu Hunderten. Junge Menschen, die Tausende von Kilometer bewältigten, um endlich sicher zu sein vor Verfolgung, sollen ins Flugzeug gesetzt werden, weil ihre Herkunftsländer sicher seien. Viele Eltern wissen gar nicht, was mit ihren Kindern passiert ist. In der Arbeit mit Flüchtlingen haben viele Courage-Gruppen auch mit Rechtsfragen zu tun, besonders was den Familiennachzug betrifft. Wir beobachteten, dass viele Geflüchtete nur noch kurzen Aufenthaltsstatus bekommen – und damit der Familiennachzug verwehrt ist.
Wir sprachen mit einem Rechtsanwalt, der sich für Geflüchtete einsetzt.
Kannst du kurz die Regelungen umreißen, die aktuell gelten für den Familiennachzug?
Für Menschen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden d. h. alle, die als Asylberechtigte nach dem Grundgesetz anerkannt wurden oder den sog. Flüchtlingsstatus erhalten haben, besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Familiennachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern. Ebenso besteht ein Rechtsanspruch für Eltern minderjähriger Flüchtlinge. Diese Personen erhalten ein Visum und können damit nach Deutschland einreisen. Das Visum darf, wenn es innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus beantragt wird, nicht von weiteren Voraussetzungen, insbesondere Arbeitseinkommen des hier lebenden anerkannten Flüchtlings abhängig gemacht werden.
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