Solidarität mit den nach dem "reformierten" §219 verurteilten Ärztinnen |
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Am 12. Dezember wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel erneut vom Landgericht Gießen verurteilt, weil sie nicht nur darüber informiert, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, sondern weil sie auch über die verwendeten Methoden aufklärt. Dies ist nach dem angeblich reformierten §219a immer noch verboten. Im November 2019 war das Urteil gegen die Berliner Frauenärztin Bettina Gaber vom Kammergericht bestätigt worden. Der Bundesvorstand des Frauenverbands Courage hat folgenden Solidaritätsbrief an beide Ärztinnen geschickt: Liebe Kristina Hänel, liebe Bettina Gaber mit Empörung haben wir Ihre erneute Verurteilung durch das Landgericht Gießen bzw. die Bestätigung Ihrer Verurteilung durch das Kammergericht Berlin zur Kenntnis genommen. Diese Urteile bestätigen, dass die sogenannte „Reform“ des 219a nicht das Papier wert ist, auf dem sie steht. Wir gratulieren Ihnen zu Ihrer Entscheidung, sich nicht mit dem Urteil abzufinden. Sie stellen sich mutig an die Seite der Frauen, die für sich das Recht in Anspruch nehmen selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austragen wollen, lassen ihnen die Informationen und die Hilfe zukommen, die sie brauchen. Und das gegen die Anfeindungen durch sogenannte „Lebensschützer“. Diese erhalten in Zeiten wie heute noch Auftrieb durch ultrarechte Parteien oder PolitikerInnen, wie A. Kramp-Karrenbauer, die sich den „Schutz des ungeborenen Lebens“ auf ihre Fahnen geschrieben haben, aber gleichzeitig dafür sorgen, dass Tausende Menschen im Mittelmeer ertrinken, in menschenverachtenden Flüchtlingslagern dahin vegetieren oder in Kriegen sterben, die mit Waffen aus deutscher Produktion geführt werden. Was für eine Heuchelei. Unsere solidarische Unterstützung gehört Ihnen und anderen mutigen Ärztinnen und Ärzten, die sich nicht einschüchtern lassen. Ihr Kampf ist Teil des Kampfs für einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch, der zu einem richtigen Brennpunkt in der internationalen Frauenbewegung geworden ist. Verstärken wir unseren gemeinsamen Kampf in der kämpferischen Frauenbewegung für eine ersatzlose Streichung des §218 und des §219a. Während des 12. Frauenpolitischen Ratschlags im November 2019 in Erfurt erarbeiteten Frauen aus verschiedenen Parteien und Organisationen eine Erklärung unter dem Motto: „Wer rückwärts gehen will, muss erstmal an uns vorbei.“ Eine klare Ansage an alle diejenigen, die erkämpfte Frauenrechte angreifen und eine Initiative um noch bewusster und überparteilich gegen die Rechtsentwicklung und faschistische Gefahr zusammenzuarbeiten. Wir möchten Sie einladen, diese Erklärung/Initiative zu unterstützen. Für das neue Jahr wünschen Ihnen alles Gute, viel Kraft und weiterhin soviel Kampfgeist. Mit couragierten und herzlichen Grüßen Bernadette Leidinger-Beierle und Brigitte Ziegler für den Bundesvorstand des Frauenverbands Courage Brief im pdf-Format |