„Verfassungsschutz darf nicht über Gemeinnützigkeit entscheiden!“ |
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Der Frauenverband Courage ruft auf zur Teilnahme an der Protestaktion „Verfassungsschutz darf nicht über Gemeinnützigkeit entscheiden!“ am Mittwoch, 26. September, 13.30 Uhr (bis ca. 14.15 Uhr) vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Bundestag), Adele-Schreiber-Krieger-Str., Berlin-Mitte Der Ende Mai beschlossenen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sieht vor, allen Organisationen die Gemeinnützigkeit nicht „widerlegbar“ also zwingend abzuerkennen, die in einem der Verfassungsschutzberichte des Bundes oder der Länder als „extremistisch“ erwähnt werden und ist damit eine weitere Verschärfung des Jahressteuergesetzes von 2009 (§ 51 Abs. 3 AO), als die Regierung die Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit der Verpflichtung der Vereine auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung verknüpft hatte. Das ist die zutiefst undemokratische Antwort darauf, dass sich immer mehr Menschen mit den Folgen der Weltwirtschafts- und anderen Krisen, mit Massenentlassungen wie bei Schlecker oder mit der verheerenden Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit wie bei der Atomkatastrophe in Japan nicht abfinden wollen, dass die Zeit reif ist, sich zusammenschließen für bessere Zukunftsperspektiven und gesellschaftliche Alternativen zu diesem Profitsystem! Der Gesetzentwurf soll vor allem demokratische, gesellschaftskritische, antifaschistische und überparteiliche Organisationen/Vereine und solche mit einem revolutionären Anspruch treffen und diejenigen, die sich nicht der Staatsdoktrin des Antikommunismus beugen. Mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit wird diesen Vereinen erpresserisch die finanzielle Grundlage entzogen und ihre Existenz bedroht. (So fallen die mit der Gemeinnützigkeit verbundene günstigere Besteuerung und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden für Spender und Spenderinnen weg.) Ausgerechnet der Verfassungsschutz soll über die Gemeinnützigkeit entscheiden?! Ein Geheimdienst, der willkürlich Behauptungen und Diffamierungen in die Welt setzen darf, keinerlei Beweispflicht unterliegt, Morde von Faschisten deckt und wichtige Beweis-Akten einfach vernichtet. Das finden wir skandalös. Mehrere Gutachten, darunter eines vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, haben festgestellt, dass die vom Verfassungsschutz verwendete Bezeichnung ‚Extremismus‘ kein definierter Rechtsbegriff ist. In einer Protesterklärung der Bundedelegiertenversammlung des Frauenverbands Courage vom 3.6.12 heißt es: „Für uns ist auch nicht akzeptabel, dass mit dem Begriff „Extremismus“ faschistische mit linken oder kämpferischen Organisationen gleich gesetzt werden. Faschistischen Organisationen steht allerdings keine Gemeinnützigkeit zu – sie gehören verboten! Für uns ist “extremistisch“, dass auf diese Weise demokratische, fortschrittliche, antifaschistische, gesellschaftskritische Vereine in ihrer Existenz bedroht und ins gesellschaftliche Abseits gedrängt werden sollen wie z.B. der VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes), der 2011 die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde – wenn auch nur vorübergehend aufgrund von öffentlichen Protesten. Für uns ist “extremistisch“, dass Organisationen, wie auch unser Frauenverband Courage e.V., der sich gegen Gewalt an Frauen, für gleiche Rechte und die Befreiung der Frau engagiert, in verschiedenen Berichten des Verfassungsschutzes verunglimpft und antikommunistischen Angriffen auf die Überparteilichkeit ausgesetzt werden.“ Von Anfang an war der Frauenverband Courage den Herrschenden ein Dorn im Auge und wird vom Geheimdienst „Verfassungsschutz“ diffamiert: • weil wir keine antikommunistische Ausgrenzung betreiben, sondern bei uns Frauen der unterschiedlichsten (partei)-politischen und weltanschaulichen Richtungen „von Religion bis Revolution“ gleichberechtigt zusammenarbeiten – auf der Grundlage unseres Programms -, sich kennenlernen und voneinander lernen können, außer Faschistinnen, Rassistinnen und religiös fundamentalistisch eingestellten Frauen, • weil wir es wagen, die gesellschaftlichen Wurzeln der besonderen Ausbeutung und Unterdrückung der Frauen aufzudecken und anzugreifen und auch über Alternative jenseits des Kapitalismus nachdenken, • weil wir an einem breiten Zusammenschluss der Frauenbewegung interessiert sind und uns weder spalten noch vorschreiben lassen mit wem wir zusammenarbeiten, wie bei den Aktionseinheiten zum Internationalen Frauentag oder dem Tag gegen Gewalt an Frauen, • weil selbständig, denkende und handelnde Frauen im reaktionären Weltbild der sogenannten Verfassungsschützer nicht vorkommen dürfen. Deshalb begrüßen und unterstützen wir den zunehmenden Widerstand gegen diese Beschneidung von demokratischen Rechten und antikommunistischer Bevormundung. Wir fordern gemeinsam mit über 160 Organisationen darunter „ROBIN WOOD“, der „Verein Demokratischer Juristinnen und Juristen“, „pro Asyl“, „medico international“, zahlreiche Frauenorganisationen in einem offenen Brief die komplette Streichung des umstrittenen „Extremismus“-Paragraphen 51 Abs. 3 Abgabenordnung (http://kurzlink.de/Brief_MdBs, http://kurzlink.de/Liste_Unterzeichner). Darüber hinaus rufen wir zur Beteiligung an einer vom Arbeiterbildungszentrum e.V. ins Leben gerufenen Unterschriften- und Öffentlichkeitskampagne auf (siehe http://www.arbeiterbildungszentrum.de/haende-weg-von-dergeplanten- gesetzesaenderung-zur-regelung-der-gemeinnuetzigkeit). Keine Demokratin und kein Demokrat kann dieses Gesetzesvorhaben hinnehmen! Brief als download |