| Für die sofortige Freilassung von Latife! |
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Unsere Freundin Latife Cenan-Adigüzel, Kämpferin für Frauenrechte, gegen Faschisten, für gleiche Rechte von Migrant*innen und Deutsche musste am 21.6.2018 ins Gefängnis. 2017 wurde sie nach § 129 b zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Zurückweisung der Revision durch das Oberlandesgericht musste sie in kürzester Zeit die Haftstrafe antreten. Wir sind empört über die Umstände: seit ihr Mann krank ist arbeitet sie mit in dessen Kiosk; für die Menschen, die sie als Altenpflegerin betreut, konnte sie keinen Ersatz bereitstellen. Ihre Töchter brauchen sie! Und sie fehlt in der Frauenbewegung, besonders in Wuppertal!Die Vorgeschichte: Latife ist 2013 unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach 129b verhaftet worden. Sie hat sich seit vielen Jahrzehnten in Deutschland für die Rechte der Migrantinnen, für Frauenrechte, im antifaschistischen Kampf, die Solidarität mit in der Türkei inhaftierten und gefolterten Oppositionellen engagiert. Sie war Vorsitzende der Anatolischen Föderation, einem legalen Dachverband migrantischer Vereine aus der Türkei, der nicht verboten ist. Das Gericht konstruierte, die Föderation sei eine Tarnorganisation der DHKP-C, die auf der europäischen Terrorliste steht. Eine Mitgliedschaft in dieser Organisation konnte Latife nicht nachgewiesen werden. Dem Gericht genügte die angebliche "innere Übereinstimmung" mit der DHKP-C. Latife hat keine Straftat begangen! Latife wurde allein wegen ihrer Gesinnung zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt worden. Viele Jahre hat der sogenannte „Verfassungsschutz“ Informationen über Latife gesammelt. Sie soll das Konzert der türkischen Band „Grup Yorum“ „Eine Stimme gegen Rassismus“ im Juni 2013 in Oberhausen mitorganisiert haben. Es war den Opfern des NSU und ihren Angehörigen gewidmet. Ein Verbrechen? Sie soll sich mit den Protesten im Gezi-Park in Istanbul vor fünf Jahren solidarisiert haben. Ein Verbrechen? Sie soll bei einer Veranstaltung die linke Faust gehoben haben. Ein Verbrechen? Bei Festivals soll sie Essen verkauft haben. Ein Verbrechen? Sie soll ihre Töchter von klein auf zu politischen Veranstaltungen mitgenommen – und damit zu „Terroristinnen“ erzogen haben. Das ist für uns als Begründung besonders empörend.
Auch nach der fragwürdigen Verurteilung ging die Überwachung weiter, die Staatsanwaltschaft begründet eine sofortige Vollstreckung des Urteils mit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltung von Mai bis Ende 2017, unter anderem an einem Konzert von „Grup Yorum“. Offenbar wurden Latife die Bürgerrechte entzogen, sich in einem demokratischen Land frei zu bewegen. Die Anwälte von Latife beantragten wegen der besonderen Situation der Familie Haftaufschub und wollen weiter gegen das Urteil vorgehen. Wir fordern:
Adresse: Latife Cenan-Adigüzel JVA Willich Gartenstr. 2 47877 Willich Solidaritätserklärung zum Ausdrucken/Runterladen |