Unterstützt den Ellwangen-Appell: „Holt Alassa Mfouapon sofort zurück nach Deutschland!“ |
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![]() Nachdem die Abschiebung eines Geflüchteten aus dem Togo am 30. April 2018 wegen des Protests von Mitbewohnern nicht vollzogen wurde, stürmten am 3. Mai 2018 bewaffnete und vermummte Polizisten die Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen. Dabei ging es nicht nur um die Durchführung der zuvor gescheiterten Abschiebung. Alassa Mfouapon schildert das gegen über der TAZ so: „Drei Nächte später seien die Bewohner von einem Lärm „wie eine Bombe, die explodiert ist“, geweckt worden, sagt Alassa. Die Polizei habe in allen Zimmern gleichzeitig die Türen eingeschlagen. Alle seien angeschrien worden sich mit erhobenen Händen an die Wand zu stellen. „Sie haben uns durchsucht, uns Handschellen angelegt und im Gang auf den Boden gelegt.“ Er habe gefragt, was der Grund für die Aktion sei, sagt Alassa. „Die Polizisten sagten, sie hätten uns nichts zu erklären.“ Viele dachten, sie würden nun abgeschoben. Als er versuchte, mit seinem Handy einen Anwalt anzurufen, der die Lagerbewohner ehrenamtlich berate, hätte ein Polizist ihm das Telefon aus der Hand geschlagen. Er zieht sein Telefon aus der Tasche und zeigt das zersprungene Display. „Das ist dabei passiert.“ Zwei Stunden lang, bis sieben Uhr morgens, hätten die Lagerbewohner mit Kabelbindern gefesselt auf dem Boden liegen müssen, bewacht von Hunden, ohne auf die Toilette gehen zu dürfen. Bei ihm selbst hätten die Polizisten nichts gefunden. „Aber bei vielen anderen haben sie Geld beschlagnahmt.““ (http://www.taz.de/!5504792/) Bis heute wird der Widerstand der Flüchtlinge als Gewalt diffamiert. Alassa organisierte mit vielen anderen mutig den Protest dagegen, mit einer Pressekonferenz und einer Demonstration, wo er erklärt: „Viel wird über uns geredet, jetzt reden wir: Wir sind Flüchtlinge, keine Kriminellen! Stoppt die Abschiebungen!“. Am 20. Juni 2018 wird er dann wie ein Schwerverbrecher und rechtwidrig nach Italien verschleppt. Eine Rückkehrzustimmung der italienischen Regierung – Voraussetzung für Abschiebungen nach Dublin III – liegt nicht vor. Andere Bewohner der LEA werden mit Verfahren wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ überzogen. Das reiht sich ein in die immer brutalere Vorgehensweise gegen Flüchtlinge und Asylbewerber, ausgehend von Seehofers Masterplan.
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