Pressemitteilung des Frauenverbands Courage e.V. vom 26. August 2018
Der Frauenverband Courage e.V. hatte im September 2014 gegen seine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht NRW von 2013 Klage eingereicht. Diese war vom Verwaltungsgericht Düsseldorf im Juni 2015 zurückgewiesen worden. Das ließ sich Courage nicht gefallen und legte dagegen Berufung ein. Die Berufungsverhandlung fand am 7. August 2018 vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster statt.
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Vor einigen Wochen wurde Alassa Mfouapon aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen nach Italien abgeschoben. Im bürgerkriegsgeschüttelten Kamerun religiös verfolgt, floh er 2014 mit Frau und Kind. In Libyen wird er von ihnen getrennt, er selbst in einem der berüchtigten libyschen Gefängnisse misshandelt. Nach einem Ausbruchsversuch zusammen mit anderen wird er wieder gefasst, wird ihm das Bein gebrochen. Seine Frau wird Opfer sexistischer Gewalt, flieht übers Mittelmeer. Das 2-jährige Kind ertrinkt vor ihren Augen. Seitdem ist sie schwer krank und traumatisiert. Er flieht zunächst nach Italien, kommt 2017 nach Deutschland, lebt mit hunderten anderen in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen. Überall auf seiner Flucht ist er Vertrauensperson, Sprecher, Freund und Organisator unter Geflüchteten.
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Montag, 13. August 2018 15:49 |
Courage-Frauen und Freund*innen aus 15 Städten verfolgten am 7.8.2018 gespannt die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zur Klage des Frauenverbands Courage auf Entfernung aus dem Verfassungsschutzbericht des Landes NRW aus dem Jahr 2013. 2015 urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf, Courage stehe zu Recht in diesem Bericht.
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